Certifié par Verwaltungsgericht des Kantons Zürich • 21 juin 2026
À propos
Certifié par Verwaltungsgericht des Kantons Zürich • 21 juin 2026
CantonaleTribunalAdministration cantonale
Das Verwaltungsgericht mit Sitz in der Stadt Zürich ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind in erster Linie Entscheide des Regierungsrats, der Direktionen, der Bezirksräte, des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts. In bestimmten Fällen urteilt das Verwaltungsgericht als erste Instanz, beispielsweise bei einer Klage.
Das Verwaltungsgericht fällt jährlich rund 1000 Urteile aus verschiedensten Rechtsgebieten, darunter Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Bildung, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Beschaffungswesen, Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr oder Polizeirecht.
Die zurzeit fünf voll- und zwölf teilamtlichen Richter und Richterinnen und zwölf Ersatzmitglieder werden vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Sie werden in ihrer richterlichen Tätigkeit von rund 20 Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen und sechs Verwaltungssekretären und -sekretärinnen unterstützt.
Localisation
Certifié par Verwaltungsgericht des Kantons Zürich • 21 juin 2026
Certifié par Verwaltungsgericht des Kantons Zürich • 21 juin 2026
Lundi08:30 - 11:3014:00 - 16:00
Mardi08:30 - 11:3014:00 - 16:00
Mercredi08:30 - 11:3014:00 - 16:00
Jeudi08:30 - 11:3014:00 - 16:00
Vendredi08:30 - 11:3014:00 - 16:00
SamediFermé
DimancheFermé
Avis
1.7
11 avis
5 étoiles
2
4 étoiles0
3 étoiles0
2 étoiles0
1 étoile
9
MM
Merdan Memeti
Dec 21, 2025
1.0
Hier werden Sie nicht ernst genommen. Ob es andere Gruppe mehr Priorität haben?
MW
Melani Wers
Oct 4, 2025
1.0
Die Zürcher Kantonspolizei will Klimakleber zur Kasse bitten. Doch das Verwaltungsgericht schiebt dem einen Riegel vor. Traurig.
1R
171 Rohbau
Dec 1, 2024
1.0
„Der Vorsitzende des Gerichts hat eine äußerst fragwürdige und unverständliche Entscheidung getroffen, die mir jegliche Möglichkeit nimmt, mich effektiv zu verteidigen. Obwohl ich das Opfer bin und im Recht bin, wurde ich in die Position eines Angeklagten gedrängt. Es scheint, als ob ich absichtlich herabgewürdigt und mundtot gemacht werden soll.
Darüber hinaus wird mir keine adäquate rechtliche Unterstützung gewährt, obwohl ich einen Anspruch darauf habe. Die Bürokratie wird verwendet, um mich einzuschüchtern, und ich fühle mich ungerecht behandelt. Das Gericht selbst gibt zu, dass es spät reagiert hat, was meine Situation nur verschärft.
Es ist für mich inakzeptabel, dass solche Beamte, die durch meine Steuergelder bezahlt werden, mich respektlos behandeln. Als jemand, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, seit über 20 Jahren berufstätig ist, sein eigenes Unternehmen führt und Arbeitsplätze schafft, empfinde ich diese Behandlung als diskriminierend und respektlos.
Insbesondere als Person mit ausländischem Namen spüre ich eine tief verwurzelte Diskriminierung. Es scheint, dass allein meine Herkunft ausreicht, um mich herabzusetzen, ungeachtet meiner Lebensleistung. Diese Art von Verhalten kann nur als institutionalisierter Faschismus bezeichnet werden.
Ich werde meine Gedanken und Erfahrungen öffentlich machen, um auf diese Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen.“
SS
SoloFighter
Jan 5, 2022
1.0
Trotz Schweizer Gesetzgebung, wird verpflichtende Auskunft/Zusammenarbeit, abgelehnt.
Rechtsverweigerungs Beschwerde gegen Bezirksrat Horgen, wird abgelehnt. Trotz Untätigkeit der genannten Behörden.
Rechtsstaat existiert nicht mehr, im Bezug, auf das ganze Rechtsstaatliche System, im Kanton Zürich.
VB
vanessa Bibi
Sep 3, 2021
1.0
Unabhängiges und faires Verfahren nicht möglich. Welche Richter das wählbar sind wird von Politikern bestummen. Nur aus dem Pool der schon bestummenen wählbaren Richtern (auch ohne Jura Studium) können die anderen Politiker danach die Richter wählen. Die Richtersitze werden nach Parteiproporz vergeben, d.h jeder Richter muss einer Partei angehören und um wiedergewählt zu werden möglichst der Partei gefallen. Die Richter handeln und entscheiden politisch. Von Rechtsstaatlichkeit ist nichts erkennbar. Die Richter des Verwaltungsgerichtes ZH halten ihre gesetzliche Aufgabe nicht ein und nicht einmal das Organisationsgesetz über das eigene Gericht. Am Verwaltungsgericht geht es um Ansprüche gegen den Staat. Der Geldgeber ist der Staat und die jährliche Kontrolle obliegt dem Kantonspräsidium. Das Präsidium kann den Jahresbericht zurückweisen und das Geld kürzen.
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