
Das Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe und Verwandtschaft regeln. Zudem umfasst das Familienrecht das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft . Wichtige Bereiche im Familienrecht sind das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und Vorschriften zum Unterhalt und Versorgungsausgleich nach Scheidung bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft. Auch das Recht der Abstammung, die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern erfahren im Familienrecht ihre Regelung. Beratung und rechtliche Vertretung im Familienrecht erhalten Sie von uns - zur Vorbereitung der Eheschließung und Lebenspartnerschaften - bei der Ausarbeitung, Gestaltung sowie Prüfung von Eheverträgen - bei der Ausarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Verträgen unter Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Beratung und rechtliche Vertretung erhalten Sie von uns aber auch - in allen Angelegenheiten die im Zusammenhang mit einer Ehescheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft stehen - bei der Ausarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Scheidungsvereinbarungen - die Scheidung an sich - die Regelung von Trennungsunterhalt und Nachscheidungsunterhalt - Kindesunterhalt - die eigentliche Vermögenstrennung, Zugewinn - die Regelungen des Versorgungsausgleiches (Rentenanwartschaften) - Regelungen betreffend Sorge- und Umgangsrecht. - Ihr Rechtsbeistand für Familienrecht in Bad Kissingen und Ebern ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Peter Frank.